AGB

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Simon Mellin, nachfolgend „Anbieter" genannt, mit seinen gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

1.4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Da der Zahlungszeitpunkt damit nach dem Kalender bestimmbar ist, kommt der Kunde mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 5 des dänischen Rentelov (Nationalbankens officielle udlånsrente zzgl. 8 Prozentpunkten) zu. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, bei jeder mit hinreichendem Grund versendeten Mahnung ein Rykkergebyr (Mahngebühr) von bis zu 100 DKK gemäß § 9b Rentelov zu erheben, wobei höchstens drei gebührenpflichtige Mahnungen je Forderung mit einem Mindestabstand von 10 Tagen zulässig sind. Ferner steht dem Anbieter bei Zahlungsverzug des Kunden ein pauschales Kompensationsbeløb in Höhe von derzeit 310 DKK gemäß § 9a Rentelov zu, unabhängig davon, ob zuvor eine Mahnung versendet wurde. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

2.4. Wird die Vergütung als Festpreis vereinbart, bezieht sich dieser ausschließlich auf den im Auftrag bzw. in der Leistungsbeschreibung abschließend aufgeführten Leistungsumfang („Auftragspositionen"). Der Festpreis bleibt für die im Auftrag beschriebenen Positionen während der gesamten Projektlaufzeit unverändert.

2.5. Leistungen, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, sowie nachträgliche Änderungen an bereits beauftragten Positionen (z. B. Anpassungen an Konzept, Design, Funktionsumfang oder Inhalten nach erfolgter Freigabe) sind von der Festpreisvereinbarung nicht umfasst. Solche Mehr- oder Änderungsleistungen werden gesondert nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet, sofern nicht im Einzelfall ein abweichender Festpreis vereinbart wird. Der Anbieter wird den Kunden vor Beginn entsprechender Mehrleistungen nach Möglichkeit über den zu erwartenden Zusatzaufwand informieren.

3. Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Ergänzend gilt Ziffer 4.2.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, an der Erfüllung des Auftrags im zumutbaren Maße mitzuwirken.

4.2. Verzögert sich der Projektfortschritt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – insbesondere durch Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Ziffer 4.1 – um mehr als 14 Kalendertage, wird die gesamte vereinbarte Auftragssumme unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsstand zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Anbieter bleibt hiervon unberührt; der Anbieter wird die noch ausstehenden Leistungen nach Wegfall des Verzögerungsgrundes bzw. nach Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung fortsetzen.

5. Haftung

5.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

5.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.

5.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.5. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

5.6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.7. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

6. Meilensteine und Abnahme

6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt oder ergeben sich aus den im Auftrag vereinbarten Meilensteinen. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen (Meilensteine) zur Teilabnahme vorzulegen.

6.2. Ein Meilenstein gilt als fertiggestellt, sobald der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung in Textform anzeigt („Fertigstellungsanzeige"). Die Fertigstellungsanzeige berechtigt den Anbieter zur Stellung der entsprechenden Abschlagsrechnung; einer vorherigen ausdrücklichen Abnahme durch den Kunden bedarf es hierfür nicht. Die Fälligkeit der Abschlagsrechnung richtet sich nach Ziffer 2.1.

6.3. Der Kunde hat ab Zugang der Fertigstellungsanzeige eine Frist von 14 Kalendertagen, um maßgebliche Mängel innerhalb des jeweiligen Leistungsumfangs des Meilensteins schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich sind Mängel, die die vereinbarte Funktion oder Nutzbarkeit der Leistung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erheblich beeinträchtigen. Geringfügige Abweichungen, Ergänzungswünsche oder Anpassungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, gelten nicht als maßgebliche Mängel und berechtigen den Kunden weder zur Zurückweisung der Fertigstellungsanzeige noch zur Einbehaltung der Zahlung.

6.4. Zeigt der Kunde innerhalb der Frist nach Ziffer 6.3 keine maßgeblichen Mängel an oder nimmt er die Leistung in Gebrauch, gilt die Abnahme des jeweiligen Meilensteins als erteilt.

6.5. Zeigt der Kunde form- und fristgerecht maßgebliche Mängel an, verpflichtet sich der Anbieter, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Die Zahlungspflicht des Kunden aus Ziffer 6.2 bleibt hiervon unberührt. Nach Beseitigung der Mängel ist die Funktionsprüfung auf die betroffenen Punkte zu wiederholen.

6.6. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung verweigert werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt dänisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters in Dänemark (Retten i Horsens), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

7.3. Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.